In den vergangenen Wochen sind die Folgen die aus den veröffentlichten amtlichen Protokollen des Robert-Koch-Instituts zu CoviD in den Medien erörtert worden. Rechtlich relevante Folgen für Verurteilungen im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht können sich ergeben, nämlich die Unwirksamkeit dieser Verwaltungsakte und Urteile.

Das Magazin Multipolar hat eine Offenlegung der RKI-Protokolle eingeklagt – und Recht bekommen. U. a. die beiden Wissenschaftler Oliver Hirsch und Kai Kisielinski haben die freigeklagten RKI-Protokolle einer wissenschaftlichen Analyse unterzogen und dabei insbesondere die Maskenpflicht in den Fokus genommen. Was deren Sinn angeht, kamen die beiden ausgewiesenen Experten dabei zu einem verheerenden Ergebnis. Ihre vernichtende These: Es ging „evidenzbefreit durch die ausgerufene Pandemie“.

Sobald sich bestätigt, dass die Corona-Maßnahmen nicht aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis, sondern aus politischen Gründen beschlossen wurden sind die geahndeten Verstöße dagegen anfechtbar. Eine Wiederaufnahme einiger Bußgeldverfahren aus dieser Zeit könnte angezeigt sein, sofern sich der Staat nicht zu einer generellen Amnestie entschließen kann. Erste Politiker fordern dies, vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article250917056/Michael-Mueller-SPD-Politiker-schlaegt-Amnestie-fuer-Verstoesse-gegen-Corona-Regeln-vor.html

Einschränkend ist folgendes zu sagen:

Die veröffentlichten Protokolle enden im April 2021, da sich die Multipolar- Klage auf den Zeitraum von Januar 2020 bis April 2021 bezog. In der aktuellen Form sind zahlreiche Passagen unkenntlich gemacht, doch deren Überprüfung und Auswertung läuft. Am 6. Mai 2024 findet vor dem Berliner Verwaltungsgericht ein weiterer Termin statt, um eine vollständige Protokolleinsicht ohne Schwärzungen zu erwirken.

Doch erst wenn die Protokolle aus dem Zeitraum Mai 2021 bis Frühjahr 2022 vorliegen, können zahlreiche weitere Bußgeldverfahren überprüft werden. Es handelt sich um die Verfahren, die wegen Nicht-Maskentragens, Schulbesuchsverweigerung, Test- und Impfpflichtverweigerung gegen Bürger verhängt wurden.

Fazit:

Eine Amnestie für Bürger, gegen die Bußgelder verhängt und eingetrieben wurden, obwohl tatsächlich die wissenschaftliche Evidenz für die befohlene Maßnahme fehlte, ist wahrscheinlicher geworden. Das EU Land Slowenien hat bereits eine solche Amnestie beschlossen. Doch bedarf es Geduld. Von einer Wiederaufnahme des Bußgeldverfahrens außer FFP2 Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, insbesondere im Freien zu tragen, nach raten wir derzeit ab, weil die Auswertung der RKI-Protokolle noch nicht abgeschlossen ist

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