Eine eingetragene GbR braucht eine Firmierung, einen Namen für die Eintragung ab 2024 

Eine Folge der Änderung des Rechts der Personengesellschaften ist die Schaffung eines gesonderten Gesellschaftsregisters. Um Ihre BGB-Gesellschaft in dieses eingetragen werden zu können, brauchen Sie eine Firmierung, d.h. einen Namen. Welche Namen sich eignen und welche ohne Bedenken Marken- oder Firmennamensrechte Dritter zu verletzen gewählt werden können, ist zu prüfen.

Haben Sie namensrechtliche Fragen? Wir freuen wir uns, Ihnen auf unserem Spezialgebiet diese beantworten zu können.Sie können mit uns hier Kontakt aufnehmen