Verwaltungssitz kann künftig im Ausland sein 

Das neue Gesellschaftsrecht bringt in § 706 BGB n.F. eine Änderung für alle in Deutschland registrierten Unternehmen, nicht nur Personengesellschaften, dass deutsches Gesellschaftsrecht Anwendung findet, auch wenn sie ihre Haupttätigkeit in das Ausland verlegen. Das gilt solange die Unternehmen in Deutschland registriert bleiben. Die Verlegung des Verwaltungssitzes in Schweiz ist daher möglich bei Beibehaltung der „Deutschen“ Gesellschaft. Das vereinfacht Sitzentscheidungen für viele deutsche Unternehmen.

Empfehlung: Ob das nützlich ist aus steuerlicher Sicht ist eine andere Frage und mit Ihrem Steuerberater zu besprechen. Soweit dies den Deutsch-Schweizer Rechtsverkehr berührt, wenden Sie sich gerne an uns. Das Recht einer Schweizer Gesellschaft ist vergleichsweise zu prüfen, um zu profitieren.

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