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LG Köln – doch nicht „Dubai-Schokolade“

Im Geschäftsverkehr ist es Unternehmern untersagt, Schokolade, die nicht in Dubai hergestellt wird und keinen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai hat, als „Dubai-Schokolade“ zu kennzeichnen, LG Köln, Beschl. v. 20.12.2024, 33 O 513/24; Beschl. vom 06.01.2025, 33 O 525/24.

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