OpenAI verletzt mit dem Training und dem Betrieb von ChatGPT geltendes Urheberrecht. Wenn wie nachgewiesen wurde, dass Songtexte wiederhergestellt werden können, dann ist das eine lizenzpflichtige Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch generative KI-Systeme.

Wir hatten im Newsletter 02/2025 berichtet, dass die GEMA den Betreiber von ChatGPT verklagte hatte wegen unerlaubter Verwendung von Songtexten. Nun liegt das Urteil des Landgerichts München I vor. Es stellt in seinem Urteil deutlich fest, dass OpenAI für das Training und den Betrieb von ChatGPT mit so genanntem Text- und Data Mining (§ 44a UrhG) die Rechte an den eingeklagten Songtexten deutscher Urheberinnen und Urheber aus dem GEMA Repertoire hätte erwerben müssen. In den Sprachmodell-Systemen seien Kopien der Originalwerke enthalten, die auf einfache Prompts der Nutzerinnen und Nutzer ausgegeben würden. Dies seien vergütungspflichtige Eingriffe in das Urheberrecht, für die OpenAI eine Lizenz erwerben muss, mit der die Urheberinnen und Urheber angemessen vergütet werden.

In einem weiteren Verfahren der GEMA gegen die Firma Suno wurde am 09. März 2026 verhandelt. Dort geht es um die Frage, ob dem Original ähnliche Kompositionen, also Musiknoten, eine Urheberrechtsverletzung darstellen? Die Entscheidung wird am 12.06.2026 verkündet. Die Künstler können froh sein, dass sie in der Verwertungsgesellschaft einen so starken Interessensvertreter haben.

Quelle: https://www.gema.de/de/w/grundsatzurteil-gema-gegen-openai; GRUR Vorträge

Kommentar: Die technische Revolution, die die KI Technologie mit sich bringt, berührt Urheberrechte besonders stark. Und dies geschieht von zwei Seiten. Einmal mittels des Datensammelns (auch „mining“ genannt) von urheberrechtlich geschützten Werken als Rohstoff und zum Anderen als Ausgabeprodukt in Text, Ton und Bild, erzeugt von einer KI App aufgrund eines Eingabebefehls. Für den ersten Fall ist das Lizenzmodell eine nachvollziehbare Lösung (abgesehen von einer Widerspruchslösung), aber die Fragen, ob KI selbst wieder Urheber sein kann oder derjenige, der sie bedient und weiter, ob Abstand zu vorhandenen Werken zu halten ist und ob dies per Algorithmen eingehalten werden kann, wird die Menschheit noch eine Zeitlang beschäftigen.

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